Eine Bürgschaft dient der Sicherung eines bestimm- ten Anspruchs. Jede Bürgschaft beschreibt, wel- chem Sicherungszweck sie dient.
Eine Mängelansprüchebürgschaft sichert z. B. Gewährleistungsansprüche eines Bauherrn ab.
Eine Anzahlungsbürgschaft sichert z. B. die Ansprü- che des Käufers auf Erstattung seiner geleisteten Anzahlung ab, wenn der Vertrag nicht korrekt durchgeführt wird.
Wir zeichnen Bürgschaften mit einem Höchst- betrag. Das bedeutet, dass unsere Verpflichtung auf eine bestimmte Bürgschaftssumme inklusive aller Nebenforderungen wie Zinsen, Kosten, Schadenersatz usw. beschränkt ist.